Geraume Zeit bestand Unklarheit bezüglich an den ISOFIX-Befestigungspunkten angebrachten „Clubsportbügeln“.
Das Verkehrsministerium hat dazu klargestellt:
- Ein sog. Clubsportbügel kann nicht als Ladung betrachtet werden. Der Transportzweck ist nicht gegeben.
- Anbringung am ISOFIX-Verankerungspunkt stellt eine unzulässige Zweckentfremdung dar.
- Ein Einbau von Überrollstrukturen in KFZ kann grundsätzlich erfolgen, wenn für diese ein Nachweis nach den Maßgaben des § 19.3 StVZO erbracht wird.