„Clubsportbügel“ – Vorschrift, letzter Stand.

Geraume Zeit bestand Unklarheit bezüglich an den ISOFIX-Befestigungspunkten angebrachten „Clubsportbügeln“.

Das Verkehrsministerium hat dazu klargestellt:

  • Ein sog. Clubsportbügel kann nicht als Ladung betrachtet werden. Der Transportzweck ist nicht gegeben.
  • Anbringung am ISOFIX-Verankerungspunkt stellt eine unzulässige Zweckentfremdung dar.
  • Ein Einbau von Überrollstrukturen in KFZ kann grundsätzlich erfolgen, wenn für diese ein Nachweis nach den Maßgaben des § 19.3 StVZO erbracht wird.
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